Klaus Rombach
Partner der Honorarfinanz Ag
Holbeinstraße 26
79100 Freiburg i. Br.
Tel.: 0761 3847-141
freiburg@honorarfinanz.ag
Klaus Rombach ist selbständiger Partner der Honorarfinanz AG. Klaus Rombach ist vertraglich gebundener Vermittler der Honorarfinanz AG nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 WpIG und arbeitet als BaFin-lizensierter Honorar-Anlageberater.
Eingetragen im BaFin-Register der vertraglich gebundenen Vermittler unter der Registernummer 80164442.
Er betreibt Anlageberatung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung der Honorarfinanz AG, Karlsruhe.
Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Die Honorarfinanz AG verfügt über die Erlaubnis, Finanzdienstleistungen der Anlageberatung (§2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) und Anlagenvermittlung (§2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) zu erbringen, und ist damit ein eigenständiges Finanzdienstleistungsinstitut.
Die Honorarfinanz AG ist ein Wertpapierinstitut gem. § 2 Abs. 1 WpIG mit BaFin-Zulassung gem. § 15 WpIG.
Registrierungs- und Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Registriertes Honorar-Anlageberatungsinstitut nach §36c Wertpapierhandelsgesetz
Die Honorarfinanz AG ist in das Honorar-Anlageberaterregister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit der Bafin-Id. 10138885 mit Bescheid vom 03. Dezember 2015 eingetragen. Abrufbar unter www.bafin.de
Die Honorarfinanz AG hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital an einem Versicherungsunternehmen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Anlageberatung)
Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ALLCURA AG, Postfach 11 23 69, 20423 Hamburg unter der Vertragsnummer 81039001 mit einer Versicherungssumme pro Versicherungsfall in Höhe von 1 Mio. Euro. Geltungsraum der Versicherung sind die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Unabhängiger Honorar-Anlageberater
Bei der Bezeichnung „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ handelt es sich gem. §94 Wertpapierhandelsgesetz um einen geschützter Begriff.
Haftungsausschluss
Haftung für Inhalte
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Nachhaltigkeit
Wie Honorarfinanz Nachhaltigkeitsrisiken in die Portfoliostrategien einbezieht:
Nachhaltigkeitsrisiken sind Umstände aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG: Environment, Social, Governance), die wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine direkte Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale beabsichtigen wir in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente nicht:
Die Honorarfinanz möchte einen Beitrag leisten, die zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensbetreuung und Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.
Eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen wir derzeit nicht. Jedoch berücksichtigen wir im Rahmen der Auswahl von Finanzanlagen die vom Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der europäischen Aufsichtsbehörden, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Jedoch werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung erörtert. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen.
Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
für Vermögensbetreuung und Anlageberatung Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
- Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
- Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
- Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher diesem sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.
- Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Urheberrecht
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Portraits:
Honorarfinanz AG
Quelle: http://www.e-recht24.de
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Entschädigungsinstitution
Die Honorarfinanz AG ist aufgrund Ihrer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach §32 KWG Pflichtmitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EDW), 10865 Berlin.